Hinweise LEGEP-ServicevertragWird der Servicevertrag nicht erworben oder unterbrochen muss die Grundlizenz neu erworben werden. Ohne Servicevertrag erlischt der technische Support 3 Monate nach Rechnungsstellung, des Weiteren besteht keinerlei Anspruch auf Updates. Servicevertrag: Der Vertragspartner der lizenzierten Software erhält im Rahmen dieses Servicevertrags für die oben aufgeführten Jahrespauschalen technischen Support und die aktuellen Updates. Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt der Updates liegen im Ermessen der WEKA MEDIA GmbH & Co. KG, es wird jedoch mindestens 1x jährlich eine Aktualisierung in Form einer CD an den Vertragspartner geliefert. Der Servicevertrag läuft ab dem Kauf der Grundlizenz, wobei jedoch für das erste Vertragsjahr keine Kosten berechnet werden. Nach Ablauf des ersten Vertragsjahres ist die o.g. Vergütung gegen Rechnungsstellung zu zahlen. Der Vertragspartner erhält anschließend zum Beginn jedes neuen Servicejahres eine neue Jahresrechnung, welche jeweils im Voraus zu bezahlen ist. Kündigung des Servicevertrags: Der Servicevertrag hat eine Laufzeit von zunächst zwei Jahren. Die Laufzeit des Servicevertrages verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Zur Fristwahrung ist das Datum des Zugangs bei der WEKA MEDIA GmbH & Co. KG maßgeblich. |
Mitglied der![]() ![]() Kundenservice Fon 0 82 33.23-40 80 Fax 0 82 33.23-74 00 service@legep-software.de Servicezeiten
|

